Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes - "Zweite Rheinbrücke ist unentbehrlich!"

Veröffentlicht am 10.11.2019 in Kommunales

Der SPD-Kreisverband und der SPD Stadtverband Wörth am Rhein begrüßen ausdrücklich das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes aus Koblenz. "Die Entscheidung gegen die Klage des BUND ist eine Entscheidung für eine längst überfällige positive Verkehrsentwicklung im Landkreis Germersheim", so die SPD-Spitze Werling, Dr. Rehak-Nitsche und Eichhorn einstimmig. [Lesen Sie hier weiter]

Das Oberverwaltungsgericht hatte vergangenen Mittwoch die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den rheinland-pfälzischen Teil der zweiten Rheinbrücke überwiegend abgelehnt. Dieses Urteil wird von der SPD in der Region insgesamt begrüßt.

"Die morgendliche Verkehrssituation an den Knotenpunkten ist für die Pendlerinnen und Pendler eine Zumutung, bei der die Menschen in unserer Region unbedingt entlastet werden müssen", so Felix Werling, Katrin Rehak-Nitsche und Carolin Eichhorn.

Umwelt- und Naturschutz sind zweifelsohne nicht zu vernachlässigen, dürfen aber auch nicht als Universalargument gegen jegliche Infrastruktur- und Bauprojekte angeführt werden. "Nach dem Urteil der Verwaltungsrichter muss jetzt auch auf baden-württembergischer Seite schleunigst Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die schon Jahrzehnte währenden Planungen endlich realisiert werden können", so die Kreis-SPD.

In der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht sieht auch Mario Daum, Vorsitzender der SPD Wörth am Rhein, ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger in Wörth und Maximiliansau: "Das Urteil lässt die Menschen in unseren Ortsbezirken, die unter den massiven Belastungen durch den morgendlichen Schleichverkehr leiden, aufatmen", so Daum.