Wirtschaft: Gewerbegebiet Schaidt

Veröffentlicht am 01.08.2013 in Allgemein

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schaidt ist nach Einschätzung der Kreisverwaltung trotz des nicht mehr gültigen wasserrechtlichen Bescheides noch rechtwirksam. Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen allerdings die wasserrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein – dies ist dringend durch die Stadt mit der wasserrechtlichen Behörde zu klären.

Eine artenschutzrechtliche Untersuchung muss trotz formal rechtskräftigem Bebauungsplan durchgeführt und die Ergebnisse müssen berücksichtigt werden. Die gegebenen Rahmenbedingungen (Artenschutz, vorhandene Gräben und Wege, Festsetzungen des Bebauungsplans, Eigentumsverhältnisse) ermöglichen keine bauliche Nutzung des Gebietes auf zusammenhängenden Flächen. Verschiedene Planungsvoraussetzungen entsprechen zudem nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Es sollte deshalb geprüft werden, den Bebauungsplan zu überarbeiten und unter Einbeziehung der artenschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Vorgaben den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Da es unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht möglich ist, auf die Ansiedlungswünsche von Investoren in angemessener Zeit zu reagieren, muss nun gehandelt werden um vorbereitet zu sein – und um selbst als Stadt aktives Standortmarketing betreiben zu können. Die SPD fordert daher die Erstellung einer Vorplanung, auf deren Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger der öffentlichen Belange sowie die FFH- Untersuchung erfolgen können.


Herbert Hauck, SPD- Ortsverein Schaidt