Tourismus: Westwallwanderweg

Veröffentlicht am 01.08.2013 in Allgemein

Westwallwanderwege im Bereich des Forstamtes Bienwald:
Vertragspartner für einen Gestattungsvertrag mit dem
Forstamt Bienwald

Wir von der SPD Schaidt baten Ministerpräsident Kurt Beck a.D. und das zuständige Ministerium um Prüfung, ob als Vertragspartner für einen Gestattungsvertrag mit dem Forstamt Bienwald zur Regelung insbesondere von Haftungsfragen entlang zweier Westwallwanderwege im Forstamtsbereich die Stiftung statt dem derzeit vorgesehenen Pfälzerwald- Verein in Betracht kommt. Nach Ausagen des Ministeriums können Gefahren und Unterhaltspflichten,die durch Dritte im Zuge der Ausweisung von Wanderwegen und damit verbundenen Einrichtungen ausgelöst werden, können von der Stiftung aus den gebundenen Mitteln des noch zu begründenden Stiftungsvermögen nicht finanziert werden. Demnach kommt die Stiftung als Vertragspartner für den Gestattungsvertrag des Forstamtes Bienwald grundsätzlich nicht in Betracht.

Gleichwohl ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages im Zusammenhang mit der Einrichtung und des Betriebs der beiden Westwallwanderwege für Landesforsten Rheinland- Pfalz aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht rechtlich geboten und landesweit üblich, z.B. im Zusammenhang mit der Ausweisung von Prädikatswanderwegen.Danach haftet regelmäßig der Betreiber derartiger Wanderwege insbesondere auch für die Markierung, Schilder oder bauliche Anlagen entlang der Strecke wie Ruhebänke, Treppen oder Stege.

Eine Vereinbarung über die Zuständigkeiten und die Haftungsfragen halten wir daher insgesamt für unverzichtbar. Dazu bedarf es allerdings auf der Gemarkung Schaidt nicht zwingend einer Vertragspartnerschaft mit dem PWV. Ein solcher Gestattungsvertrag sollte mit dem Landkreis oder mit der Stadt Wörth abgeschlossen werden um den Betrieb und die Unterhaltung der beiden touristisch interessanten Westwallwanderwege dauerhaft zu gewährleisten.

Herbert Hauck, SPD- Ortsverein Schaidt