SPD Schaidt berichtet aus dem Ortsbeirat

Veröffentlicht am 03.01.2020 in Ortsverein

In der letzten Sitzung des Ortsbeirats am 18. Dezember 2019 stand unter anderem die vom Kreis beabsichtigte Abstufung der K23 sowie die Änderung des Bebauungsplans „Im Ziegelfeld“, die Verkehrssituation und der Sachstand zur Baulandentwicklung auf der Agenda. [Lesen Sie hier weiter]


 

Der Ortsbeirat empfiehlt den Bebauungsplan „Im Ziegelfeld“ insofern zu verändern, dass anstelle einer in der Speyerer Straße planungsrechtlich ausgewiesenen Fläche für Stellplätze nun auf den städtischen Flächen Baugrundstücke für Wohnen geschaffen werden können. Der Stadtrat entscheidet in der nächsten Sitzung hierüber. Sodann wird auch über das Veräußerungsverfahren entschieden.

Die seitens des Kreises geplante Abstufung der K23 lehnt der Ortsbeirat entschieden ab. Fraktionssprecher Hartmut Kechler forderte, dass die K23 wieder in einen Zustand versetzt wird, der den Namen Straße verdient hat. Hier wird es im neuen Jahr weiteren Gesprächsbedarf geben. Einhellig sind sich die Mitglieder im Ortsbeirat, dass die Verkehrssituation unbefriedigend ist. „Für die Ortsumgehung werden wir uns auch 2020 weiter einsetzen,“ betonte Kechler.

Im Rahmen des Klimaschutz-Maßnahmenkatalogs sollen in den kommenden Wochen 250 Bäume gepflanzt werden. Dieses Vorhaben dient der CO2-Bindung und der Beschattung von Straßenräumen, das zugleich eine temperatursenkende Wirkung hat.

Auch die bauliche Änderung am Bahnübergang in Richtung Vollmersweiler ist gegenwärtig in Planung und Beantragung. Mit Baurecht wird im Sommer 2021 gerechnet. Des Weiteren ist ein Stadtfest geplant. Ab Mai 2020 soll im Kreis Germersheim mit dem Breitbandausbau begonnen werden. Insgesamt sind es 1.207 noch unterversorgte Anschlüsse in 16 Gemeinden, darunter etwa 331 Unternehmen sowie 16 Schulen, die sich in Trägerschaft des Kreises befinden sowie 14 Grundschulen.

Für viele ein sehr wichtiges Thema ist die Baulandentwicklung in Schaidt. Im Ortsbeirat wurde informiert, dass die Bauverwaltung derzeit eine Entwurfsplanung über eine abschnittsweise Baulandentwicklung anfertigt. Diese soll dann die Grundlage für die erforderlichen Beschlüsse und den notwendigen Grunderwerb durch die Stadt sein.