Neuerungen und Verbesserungen zum 1. Januar 2020: Was hat die SPD-Bundestagsfraktion erreicht?

Veröffentlicht am 01.01.2020 in Bundespolitik

Eine ganze Reihe an Veränderungen steht zum neuen Jahr 2020 an. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in vielen Lebensbereichen für Verbesserungen gesorgt. Im Folgenden wollen wir einen Überblick auf einige der Neuerungen geben, die die SPD angestoßen haben. [Lesen Sie hier weiter]


 

Arbeit und Rente

Der zum 1. Januar 2015 auf Druck der SPD und insbesondere der Gewerkschaften eingeführte Mindestlohn beträgt ab dem neuen Jahr 9,35 EUR. Bislang gab es keine Mindestvergütung für Auszubildende, dies wird sich nun auch ändern: Die Mindestausbildungsvergütung beträgt im ersten Lehrjahr 515 EUR, im zweiten 608 EUR, im dritten 695 EUR und im vierten Lehrjahr 721 EUR und steigt bis 2023 stufenweise an. Ab 2024 erhöht sie sich automatisch, orientiert an der Durchschnittsausbildungsvergütung.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent gesenkt. Dies entspricht einer Entlastung für die Arbeitnehmer von 600 Mio. Euro jährlich. Zur besseren Eingliederung von Arbeitssuchenden mit Vermittlungshemmnissen stellt die Arbeitsagentur eine Förderung von bis zu 50 Prozent des Entgelts zur Verfügung.

Die Rente wird im Westen zum 1. Juli 2020 um 3,15 Prozent (im Westen) steigen. Dies stellt einen deutlichen Anstieg dar. Zudem entfällt für Betriebsrenten von bis zu 159 EUR fortan der Krankenversicherungsbeitrag. Die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten werden bessergestellt und erhalten einen sogenannte Zurechnungszeit.

Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld erhalten mehr Geld. Das ALG II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung steigen um 1,88 Prozent. So steigt beispielsweise der ALG II-Regelsatz für Alleinerziehende und Alleinstehende von 424 Euro auf 432 Euro.

Steuer

Im neuen Steuerjahr 2020 steigt der Grundfreibetrag um 240 Euro auf nun 9.408 Euro. Ebenso wird der Kinderfreibetrag um 192 Euro angehoben und beträgt somit 7.812 Euro. Beides ist ein Teil der Abschwächung der Effekten der kalten Progression, die derzeit die Einkommenszuwächse der inflationsbedingt steigenden Preisen zum Teil „auffrisst“.

Soziales und Pflegekosten

Den steigenden Mietpreisen wird entgegengesteuert, indem das Wohngeld von bislang 145 Euro auf 190 Euro angehoben wird (Beispiel für ein Zwei-Personen-Haushalt). Fortan soll sich das Wohngeld auch automatisch an den Steigerungen der Miet- und Verbraucherpreise orientieren. Wohngeld können Menschen mit wenig Einkommen beantragen.

Ab dem neuen Jahr müssen erwachsende Kinder einen Teil der Sozialhilfe für zu pflegende Eltern (Pflegekosten) erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an die Sozialbehörde zurückzahlen. Dies stellt eine wichtige Entlastung für viele Menschen dar, deren Eltern auf professionelle Pflege angewiesen sind.

Bahnpreise

Zum 1. Januar werden die Bahntickets im Fernverkehr günstiger, da der Mehrwertsteuersatz von bislang 19 Prozent auf 7 Prozent sinkt. Gemäß Ankündigung der Deutschen Bahn AG soll diese Reduzierung direkt an die Kunden weitergegeben werden.

Hygieneprodukte

Auch die Mehrwertsteuer auf Hygieneprodukte wie Tampons und Damenbinden wird endlich von 19 auf fortan 7 Prozent reduziert.

Gebäudesanierung

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Klimapakets noch stärker die Sanierung von Eigentumswohnungen und Häusern. Kosten für die Fassaden- und Dachdämmung, Erneuerungen von Fenster und Türen, Einbau von Lüftungen, Heizungserneuerung oder digitale Anlagen zum Energiesparen werden über drei Jahre steuerlich gefördert.

Weitere Infos und Details finden sich auf www.spdfraktion.de oder www.bundesregierung.de.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns einfach ein Mail an mario.daum@spd-woerth-rhein.de. Unseren Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler erreichen Sie unter (06341) 987 1450 oder via Mail an thomas.hitschler@bundestag.de.