Karlsruher Kinderpass: Wörth am Rhein tritt SozialRegion Karlsruhe bei

Veröffentlicht am 17.07.2022 in Allgemein

In der vergangenen Woche unterzeichneten Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Kooperationsvereinbarung zum Beitritt zur SozialRegion Karlsruhe. Ab sofort kann der Karlsruher Kinderpass beim Mehrgenerationenhaus des Internationalen Bundes in der Ahornstraße 5 in Wörth am Rhein beantragt werden. Der Stadtrat von Wörth am Rhein hat sich im Dezember 2021 dafür ausgesprochen, aktiv gegen Armut und Armutsstigmatisierung vorzugehen und Teilhabe für alle Kinder zu ermöglichen. [Lesen Sie hier weiter]

Armutsbekämpfung ist seit einem Vierteljahrhundert ein sozialpolitisches Ziel der Stadt Karlsruhe. Der 2006 eingeführte Kinderpass ist hierfür ein erfolgreiches Instrument. Er ermöglicht Teilhabe für sozial benachteiligte Kinder über die Befähigung zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitaktivitäten. Die Bekämpfung von Armut ist eine Gemeinschaftsaufgabe und trägt in der Verknüpfung der Kommunen zur Lösung sozialer Probleme bei.

"Armut macht nicht an Grenzen halt und so sollten funktionierende Instrumente auch keine Grenzen haben," findet Mario Daum, Fraktionsvorsitzender der SPD: "Der Beitritt zur SozialRegion ist der Eintritt unserer Stadt in eine aktive Bekämpfung von Armut und die Ermöglichung von Teilhabe sozial benachteiligter Kinder."

Ab sofort können Kinder und Jugendliche in Wörth am Rhein den Kinderpass beantragen. Er wird im Mehrgenerationenhaus ausgestellt, ist jeweils für volle zwölf Monate gültig und kann bis zum 18. Lebensjahr jährlich verlängert werden. Alles was es dazu braucht ist ein aktuelles Foto in Passbildgröße und der jeweilige vollständige, im Antragsmonat gültige Bescheid im Original bzw. die vollständigen Unterlagen zur Berechnung.

Bezugsberechtigt sind:

  • Kinder von Eltern, die ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen.
  • Kinder mit Schwerbehinderten-Ausweis sowie wesentlich behinderte Kinder, die Eingliederungshilfeleistungen wahrnehmen.
  • Pflegekinder sowie Kinder und Jugendliche, die sich in einer stationären Unterbringung nach SGB VIII befinden.
  • Kinder aus Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern (bitte Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen oder Stammbuch mitbringen)

Weitere Informationen gibt es beim Mehrgenerationenhaus oder unter www.karlsruher-pass.de/karlsruher-kinderpass