Bericht zur Akteneinsicht in Sachen Schließung der Kulturhalle Schaidt

Veröffentlicht am 28.12.2015 in Allgemein

Im Zuge der Akteneinsicht sollte geklärt werden, welche Mängel der Verwaltung bekannt waren, wie mit der Mängelbeseitigung umgegangen wurde und wie in der Frage der fehlenden Baugenehmigung seitens der Verwaltung umgegangen wurde.

Es konnte folgendes festgestellt werden:

2010 und 2011 Schreiben der Kreisverwaltung Germersheim mit der Terminierung von Begehungen und der Bitte an die Stadtverwaltung für Zugang zur Kulturhalle durch städtische Bedienstete zu sorgen.

Es finden sich keine Unterlagen in Bezug auf Ergebnisse dieser Begehungen - weder ein Bescheid oder ein Protokoll der Kreisverwaltung - noch Aufzeichnungen der Stadt, beispielsweise ein Protokoll oder eine Aktennotiz.

Mit Datum vom 17.05.2011 findet sich ein Schreiben der Kreisverwaltung an die Stadtverwaltung mit der Bitte, der Kreisverwaltung die Genehmigungsdaten der Kulturhalle zukommen zu lassen.

Ein Erledigungsvermerk der Stadtverwaltung findet sich nicht in den Akten, ebenso keine Rückfrage der Kreisverwaltung.

Ein TÜV-Gutachten aus dem Jahr 2012 attestiert der Lüftungsanlage eine ungenügende Luftmenge für die bislang vorhandenen bis zu 450 Plätze. Seitens der Stadtverwaltung wird daraufhin die Sitzplatzkapazität auf 139 Plätze reduziert.

In einer Mail vom 7.11.2012 weist die Kreisverwaltung auf Mängel im ersten Rettungsweg und in Bezug auf die Empore auf einen fehlenden zweiten baulichen Rettungsweg hin. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung handelt es sich hierbei um eine konkrete Gefahr. Außerdem bittet die Kreisverwaltung um eine Terminvereinbarung.

Ob dieser Termin zustande gekommen ist, ist nicht feststellbar.

2012 wird die Empore für die Benutzung seitens der Stadtverwaltung gesperrt.

Bis zu der Begehung 2015 durch die Kreisverwaltung finden sich keine weiteren Dokumente, die den Fragenkreis der Akteneinsicht betreffen.

In einer E-Mail von Landrat Dr. Brechtel an Bürgermeister Seiter vom 22.7.2015 bestätigt der Landrat die in der Medieninformation der Kreisverwaltung dargestellten Inhalte: Die Reduzierung der Platzkapazität 2012 wegen unzureichender Lüftung war nicht mit der Kreisverwaltung abgestimmt; stattdessen wäre aus Sicht der Kreisverwaltung eine Instandsetzung der Lüftungsanlage erforderlich gewesen.

Resümee:

Zu dem fraglichen Themenkreis finden sich in den Akten nur wenige Unterlagen. Mängel im Brandschutz waren sowohl der Kreisverwaltung wie der Stadtverwaltung bekannt. Teilweise wurde Abhilfe geschaffen, teilweise nicht, teilweise ohne Abstimmung mit der Kreisverwaltung (Thema Lüftung). Seitens der Kreisverwaltung finden sich keine Protokolle oder Bescheide in Bezug auf die Gefahrenbegehungen. Seitens der Stadt finden sich keine eigenen Vermerke über diese Begehungen, bzw. daraus abgeleitete Handlungen. Die Anforderung von Baugenehmigungsunterlagen durch die Kreisverwaltung 2011 blieb nach Aktenlage unbeantwortet. Die Kreisverwaltung ihrerseits hat nicht nachgefasst.

Zwischen 2012 und 2015 sind keine Aktivitäten von beiden Seiten erkennbar. Erst nach der Gefahrenbegehung 2015 folgte dann die Nutzungsuntersagung durch die Kreisverwaltung Germersheim.

Aufgestellt:

Wörth, 14.12.2015