2021 kann kommen: Mehr Geld in der Tasche

Veröffentlicht am 29.12.2020 in Bundespolitik

Das Jahr 2020 können wir getrost hinter uns lassen. Allesamt freuen wir uns auf das kommende Jahr 2021. Und auch im kommenden Jahr wird es wesentliche Verbesserungen geben, die es ohne die SPD in der Bundesregierung nicht gegeben hätte: Mindestlohn, Grundrente, Abschaffung des Solidaritätszuschlags und weiteres. [Lesen Sie hier weiter]

 


Ein Jahreswechsel ist stets auch mit Neuerungen in der Finanz- und Steuerpolitik verbunden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich auch im vergangenen Jahr wieder dafür eingesetzt, dass die Veränderungen sozial gerecht und solidarisch gestaltet sind. Das heißt, diejenigen, die mehr haben, können auch etwas mehr leisten. Diejenigen, die weniger haben, werden geschützt und erhalten Unterstützung.

 

#Mindestlohn

2015 wurde auf Druck der SPD (zentrales Wahlversprechen 2013) der Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR eingeführt. Zum 01.01. steigt er auf 9,50 EUR und zum 01.07. auf 9,60 EUR. Bis Ende 2022 soll er 10,45 EUR betragen.

 

#Mindestvergütung für Azubis

Die 2020 auf Betreiben der SPD eingeführte Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr wird zum 01.01. um 6,8 % auf 550 EUR erhöht. Zum Jahr 2022 wird sie auf 585 EUR steigen. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhielten.

 

#Grundrente

Lange wurde gestritten, insbesondere über die Frage, wer sie bekommt und ob man sie beantragen muss. Lange musste die SPD mit der Unionsfraktion ringen. Aber ab 01.01. werden rund 1,3 Mio. Rentner*innen von der Grundrente profitieren. Dabei hat die SPD durchgesetzt, dass die Rentenerhöhung nicht beantragt werden muss, denn wer 35 und mehr Jahre gearbeitet hat, darf kein Bittsteller sein. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch Abgleich der Daten mit dem Finanzamt.

 

#Solidaritätszuschlag – „Größte Entlastungswirkung seit Jahren

Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler weg. Das ist eine der größten Steuersenkungen unserer Geschichte! Und die Abschaffung erfolgt sozial gerecht: Besserverdiener zahlen den Soli teilweise und Spitzenverdiener in voller Höhe weiter. In Zahlen sieht das so aus (vgl. vorwärts 2019):

Ledige Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 74.000 EUR zahlen fortan keinen Soli mehr. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt bis zu einem Einkommen von 152.000 EUR keinen Soli mehr.

Die einkommensstärksten zehn Prozent sollen den Soli weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen.

 

#Kindergeld & #Kinderfreibetrag

Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind auf 219 EUR, für das dritte Kind auf 225 EUR und für das vierte sowie jedes weitere Kind auf 250 EUR.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt im kommenden Jahr um 576 EUR auf dann 5.460 EUR (2730 Euro je Elternteil).